Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.2018 - III-1 VAs 120/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21318
OLG Hamm, 22.02.2018 - III-1 VAs 120/17 (https://dejure.org/2018,21318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2018 - III-1 VAs 120/17 (https://dejure.org/2018,21318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - III-1 VAs 120/17 (https://dejure.org/2018,21318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug anderweitiger Freiheitsstrafe vor einer Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden anderweitigen Freiheitsstrafe im Anschluss an den Vorwegvollzug eines Teils der neben der Unterbringung gem. § 64 Abs. 6 StGB verhängten Freiheitsstrafe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23 ff.; StGB § 64 ; StVollstrO § 44b
    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden anderweitigen Freiheitsstrafe im Anschluss an den Vorwegvollzug eines Teils der neben der Unterbringung gem. § 64 Abs. 6 StGB verhängten Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Absehen weiterer Strafvollstreckung wegen erfolgreicher Behandlung im Maßregelvollzug

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17
    Der Senat hat zur Frage der Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und einer Maßregelanordnung in verschiedenen Verfahren zuletzt - in Übereinstimmung mit dem auch seitens des Betroffenen erwähnten Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 2014 (1 VAs 9/14, juris) - mit Beschluss vom 02. Februar 2017 (1 VAs 156/16, juris) u.a. folgendes ausgeführt:.

    Tatsächlich wäre mithin hinsichtlich der zu vollstreckenden Strafe von zwei Jahren allenfalls eine (erneute) Strafaussetzung im Gnadenverfahren möglich, das jedoch einer gerichtlichen Kontrolle entzogen ist und daher kein tragfähiges Entscheidungskriterium bei der gerichtlichen Bestimmung der Grenzen der staatsanwaltschaftlichen Ermessensentscheidung sein kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 1 VAs 9/14 -, juris).

  • OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16

    Vorwegvollzug anderweitiger Freiheitsstrafen vor einer Unterbringung gemäß § 64

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17
    Auch unter Berücksichtigung der Neufassung des § 67 Abs. 6 StGB ist die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde regelmäßig nicht zu beanstanden, im Anschluss an den Vorwegvollzug eines Teils der neben der Unterbringung gemäß § 64 Abs. 6 StGB verhängten Freiheitsstrafe zunächst eine nach einem Bewährungswiderruf zu vollstreckende anderweitige Freiheitsstrafe zu vollstrecken (Fortführung von OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.2017 - III - 1 VAs 156/16-, juris).

    Der Senat hat zur Frage der Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und einer Maßregelanordnung in verschiedenen Verfahren zuletzt - in Übereinstimmung mit dem auch seitens des Betroffenen erwähnten Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 2014 (1 VAs 9/14, juris) - mit Beschluss vom 02. Februar 2017 (1 VAs 156/16, juris) u.a. folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17
    Lediglich in Fällen unbilliger Härte soll in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012 (2 BvR 2258/09, juris) durch nachträgliche gerichtliche Entscheidung eine Anrechnung (bis zu zwei Drittel der jeweils erkannten Strafen) erfolgen können.
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17
    Die Erwägung der Vollstreckungsbehörde, die verhängten Reststrafen von 62 bzw. 56 Tagen aus früheren Verurteilungen (321 Js 54/09 und 34 Js 28/11 StA Paderborn) sowie die Freiheitsstrafe von 10 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 19.02.2014 bis zum Zweidritteltermin - dem Zeitpunkt der Aussetzungsmöglichkeit - zu vollstrecken, ist sachgerecht im Hinblick darauf, dass es sich bei den Strafresten von 62 bzw. 56 Tagen um widerrufene Strafreste handelt, die regelmäßig vorweg zu vollstrecken sind (vgl. BGH, Beschl. v. 09.02.2012, 5 AR (VS) 40/11) und dass die Freiheitsstrafe von 10 Monaten noch nicht teilvollstreckt ist.
  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 460/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung der Dauer der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 7/14
    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17
    Demnach wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen, es sei denn, dass gerade durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreicht werden kann, wenn also durch den sofortigen Beginn der Maßregel deren Erfolgsaussichten entscheidend gemindert werden würden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.03.2014, - 1 VAs 17/13 - und Beschluss vom 07.08.2014, - 2 VAs 7/14 - Fischer, StGB, 64. Aufl., § 67 Rn. 5 zur entsprechenden Regelung in § 67 Abs. 1 StGB).
  • OLG Bamberg, 09.10.2018 - 1 VAs 16/18

    Zusammentreffen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mit Unterbringung in

    Selbst wenn dies anzunehmen wäre, könnte eine inhaltliche Unrichtigkeit bzw. Ermessensfehlerhaftigkeit der Entschließung der Staatsanwaltschaft daraus nicht hergeleitet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2018 - 1 VAs 120/17 [bei juris]).
  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

    Dies steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Erwägung der Vollstreckungsbehörde, die verhängten Reststrafen aus früheren Verurteilungen vor dem Beginn des Maßregelvollzugs zu vollstrecken, im Hinblick darauf, dass es sich bei den Strafresten um widerrufene Strafreste handelt, die regelmäßig vorweg zu vollstrecken sind (vgl. BGHSt 57, 155 = NJW 2012, 1016, juris Rn. 12), sachgerecht sei und durch eine so bestimmte Vollstreckungsreihenfolge es möglich sei, ohne Bemühung des unwägbaren Gnadenverfahrens nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung in der Unterbringung sämtliche dann offenen Strafreste entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Bewährung auszusetzen und dadurch zu verhindern, dass der Behandlungserfolg durch einen anschließenden Strafvollzug wieder gefährdet wird (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 2.2.2017 - III-1 VAs 156/16, juris Rn. 12 f. und vom 22.2.2018 - III-1 VAs 120/17, juris Rn. 12 f.).
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 VAs 27/19

    Ermessensfehler bei der Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

    Bereits aus Gründen einheitlicher Handhabung unter Berücksichtigung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist im Hinblick darauf, dass auch im Falle der Vollstreckung mehrerer Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen (§ 43 StrVollstrO) der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG gegeben ist, in der vorliegenden Konstellation gleichfalls der Rechtsweg nach den §§ 23 ff EGGVG und nicht nach den §§ 458 Abs. 2, 462, 462 a StPO (so aber z.B. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. März 2001 zu 1 Ws 28/01) eröffnet (vgl. Senat, Beschlüsse vom 08. April 1999 zu 1 VAs 120/98, veröffentlicht bei juris; vom 02. Februar 2017 zu III-1 VAs 156/16 und 22. Februar 2018 zu III-1 VAs 120/17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Oktober 2015 zu VAs 14-15/15, zitiert nach juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit

    Dies steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Erwägung der Vollstreckungsbehörde, die verhängten Reststrafen aus früheren Verurteilungen vor dem Maßregelvollzug zu vollstrecken, im Hinblick darauf, dass es sich bei den Strafresten um widerrufene Strafreste handelt, die regelmäßig vorweg zu vollstrecken sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11, juris Rn. 11), sachgerecht sei und durch eine so bestimmte Vollstreckungsreihenfolge es möglich sei, ohne Bemühung des unwägbaren Gnadenverfahrens nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung in der Unterbringung sämtliche dann offenen Strafreste entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Bewährung auszusetzen und dadurch zu verhindern, dass der Behandlungserfolg durch einen anschließenden Strafvollzug wieder gefährdet wird (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 02.02.2017 - III-1 VAs 156/16, juris Rn. 13, und vom 22.02.2018 - III-1 VAs 120/17, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 15.03.2021 - 1 VAs 125/20

    Keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit bei Gnadenentscheidungen; Unzulässiger

    An dieser Rechtsprechung (vgl. auch die weiteren Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1988 - 1 VAs 107/88 -, juris, 26. Februar 1991 - 1 VAs 60/90 - mit nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. April 1991 - 2BvR 426/91, 2 BvR 450/90 -, juris und 22. Februar 2018 - III-1 VAs 120/17 -, juris [allerdings zur Frage der Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und einer Maßregelanordnung]) hält der Senat auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Betroffenen in der Antragsschrift vom 27. November 2020 und seiner ergänzenden Ausführungen in der Stellungnahme vom 26. Februar 2021 weiterhin fest.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht